E-Governmentgesetz
Die DWGR unterstützen die Einführung eines E-Governmentgesetzes, fordern im Rahmen der Vernehmlassung jedoch diverse Anpassungen.
Die DWGR unterstützen gemeinsam mit den Branchenverbänden Gastro Graubünden und Bergbahnen Graubünden die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die Zurverfügungstellung von digitalen Behördenleistungen. Beim vorlegten Gesetzesentwurf besteht Verbesserungsbedarf. Entsprechend fordern die DWGR konkrete Anpassungen in ihrer Stellungnahme.
Digitale Behördenleistungen sind für die Standortattraktivität des Kantons essenziell, sei dies für Unternehmen, aber auch für die arbeitende Bevölkerung. Die entsprechenden Bestrebungen müssen rasch vorangetrieben werden. Aufgrund der peripheren Lage vieler Regionen ist es essenziell, dass künftig möglichst viele Behördenleistungen digital abgewickelt werden können. Graubünden ist aufgrund der geografischen Lage prädestiniert, ein Vorreiter im Bereich der digitalen Behördenleistungen zu werden. Dafür sind grosse Anstrengungen vonseiten des Kantons notwendig, um den Anschluss zu den Vorreiterkantonen in Sachen E-Government zu finden.
Die Unternehmen sollen aufgrund der digitalen Behördenleistungen administrativ entlastet werden. Dabei ist das Ziel, schlankere behördliche Prozesse zu erhalten. Daher sind bei der Digitalisierung von Behördenleistungen die entsprechenden Verwaltungsprozesse kritisch zu überprüfen, unnötige Regulierungen und bürokratische Hürden abzubauen. Falls nötig sind die entsprechenden rechtlichen Grundlagen jeweils anzupassen.
Die Beschäftigung bei der öffentlichen Hand ist in den letzten Jahren im Vergleich zur übrigen Wirtschaft stärker gewachsen. Mit Blick auf den künftigen Arbeitskräftemangel ist die öffentliche Hand gefordert, das Beschäftigungswachstum bzw. den Personalbestand wo möglich sinnvoll zu reduzieren, um die Privatwirtschaft auf dem Arbeitsmarkt möglichst wenig zu konkurrenzieren. Dazu tragen mittel- und langfristig digitale Behördenleistungen und die digitale Transformation der Verwaltung bei. In einer ersten Phase ist dafür jedoch mit Investitionen vonseiten der Verwaltung zu rechnen, auch was die befristet einzusetzenden personellen Ressourcen anbelangt. Ziel muss die Steigerung der Effizienz bei der Leistungserbringung durch die Verwaltung sein.
Die digitale Transformation ist eine Führungsaufgabe. So ist künftig die Regierung angehalten, den Verwaltungsstellen klare zeitliche Vorgaben zu machen, um insbesondere rasch digitale Behördenleistungen zur Verfügung zu stellen, welche von vielen Benutzern verwendet werden können. Bei der Priorisierung der Einführung von neuen digitalen Behördenleistungen ist neben der Wirtschaftlichkeit der Nutzen für die Benutzer in den Vordergrund zu stellen.
Auf der Grundlage dieser Ausführungen vertreten die DWGR die Haltung, dass im E-Government-Gesetz nicht nur die rechtlichen Grundlagen für den Vollzug von digitalen Behördenleistungen gelegt werden, sondern, dass die Legislative darin auch ihren Auftrag an die Exekutive formuliert. Daher sind im Gesetz Absätze zum Zweck und Auftrag aufzunehmen.
Zur gesamten Vernehmlassungsantwort der Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden.