Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB
Ziel der Vorlage ist die Stärkung des fairen Wettbewerbs mit gleich langen Spiessen. Das Beschaffungswesen soll vom bisherigen Preiswettbewerb neu zum Qualitätswettbewerb mutieren (Qualität neu als Muss-Kriterium). Im Vollzug dürfte der Preis jedoch weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Daher ist Verbesserungsbedarf bei der Vernehmlassungsvorlage im Hinblick auf die qualitativen Kriterien zur Preisbeurteilung auszumachen. Die DOWG schlagen als zusätzliche Zuschlagskriterien die unterschiedlichen Lohnniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, und die Verlässlichkeit des Preises vor.
Neben einer Harmonisierung der rechtlichen Grundlagen ist für die Bündner Wirtschaft auch eine Harmonisierung im Vollzug von Bedeutung. Die Harmonisierung im Vollzug im Sinne eines gemeinsamen Beschaffungsleitfadens muss wo nötig auf die spezifischen Verhältnisse Graubündens angepasst werden. Vor dem Hintergrund der Anwenderfreundlichkeit für die Anbieter ist beim Vollzug weiter auf einfache, speditive und transparente Verfahren zu achten. Die Regierung muss sicherstellen, dass KMU‘s keine Nachteile erfahren und der administrative Aufwand gesenkt werden kann. Das neue Beschaffungsrecht mit dem Beschaffungsleitfaden darf keinesfalls zu ausufernden Regulierungen im Beschaffungswesen führen. Sodann soll die revidierte IVöB zum Anlass genommen werden, die Kommunikation in Sachen Beschaffungswesen weiter zu verbessern (vgl. zum Vollzug, Kommunikation und Reporting unsere nachstehenden Ausführungen unter Ziffer 2).
Zur Vernehmlassungsantwort der Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden.