Teilrevision des Personalgesetzes
Eine moderne, leistungsfähige und schlanke Verwaltung braucht qualifiziertes und motiviertes Personal. Dafür muss der Kanton auch über konkurrenzfähige Arbeits- und Anstellungsbedingungen verfügen. Einem steigenden Fachkräftemangel steht aber nicht nur der Kanton, sondern die ganze Wirtschaft in Graubünden gegenüber. Eine übermässige Verbesserung der Anstellungsbedingungen des Kantons hat unweigerlich negative Konsequenzen für die gesamte Bündner Wirtschaft. In einer Gesamtbetrachtung – bei welcher auch die geplanten Verbesserungen durch die Revision des Pensionskassengesetzes mitzuberücksichtigen sind – sind die Anstellungsbedingungen für das Staatspersonal im Vergleich mit der Wirtschaft, namentlich dem Tourismus und dem Gewerbe, bereits heute überdurchschnittlich und mehr als konkurrenzfähig. Aus diesem Grund lehnen die Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden die Vernehmlassungsvorlage in der Form ab.
Zwar wird ein teilweiser Anpassungsbedarf in den Bereichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Flexibilisierung der Arbeitsformen bzw. des Altersrücktritts sowie bei der Förderung der Teilzeitarbeit anerkannt. Dieser Anpassungsbedarf soll aber nicht ausschliesslich über eine Anspruchserweiterung, sondern vornehmlich über eine Flexibilisierung der bestehenden Arbeitsbedingung und kostenneutral erfolgen. Dort wo eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen unbedingt nötig ist, muss diese gezielt erfolgen und bedarf einer Kompensierung für die Kostenneutralität. Alte Zöpfe sollen abgeschnitten werden und Kaderlösung für alle Angestellten des Kantons ist der falsche Weg.
Zur Vernehmlassungsantwort der Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden.