Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Zivilschutzgesetzes

Die DWGR begrüssen die Bestrebungen der Regierung, mit einem Anreizsystem den Rückgang der Bestandeszahlen im Zivilschutz zu bremsen. Allerdings wird beantragt, dass sich die öffentliche Hand bei Veranstaltungen weiterhin an den Kosten für den Einsatz des Zivilschutzes beteiligen kann. Zudem soll bei der Aufhebung von Schutzräumen in Gemeinden mit einem Überangebot keine Ersatzabgabe geleistet werden müssen.
Die DWGR begrüssen die Bestrebungen der Regierung, mit einem Anreizsystem künftig mehr Zivilschutzkader zu gewinnen und damit den Rückgang der Bestandeszahlen im Zivilschutz zu bremsen. Eine Anpassung des Zivilschutzes an die aktuellen Herausforderungen finden wir sehr wichtig. Angesichts der besonderen geographischen und demographischen Gegebenheiten Graubündens mit seinen 150 Tälern und einer dezentralen Besiedelung ist der Zivilschutz ein unverzichtbarer Bestandteil des Bevölkerungsschutzes. In dieser Vernehmlassung möchten wir zwei Punkte zur Diskussion stellen, die die Rahmenbedingungen des Kantons als Wirtschaftsstandort betreffen.
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