Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung
Der BGV hat zusammen mit den DWGR zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG) im Rahmen der Vernehmlassung Stellung genommen.
Mit dieser Teilrevision soll das neue Bundesrecht umgesetzt werden. Dabei müssen insbesondere die Zulassung und die Aufsicht von Leistungserbringern zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie die Beschränkung der im ambulanten Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte neu geregelt werden. Bei einem solchen Vollzug von Bundesrecht ist insbesondere auf eine möglichst unbürokratische und nach Möglichkeit kostenneutrale Umsetzung für die beteiligten Organisationen und Unternehmen zu achten. Zudem sind bei der künftigen Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich die betroffenen Kreise zwingend anzuhören und in die Festlegung miteinzubeziehen.
Zur gesamten Vernehmlassungsantwort der Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden.