14.01.2021
Teilrevision Gesetz Pensionskasse Graubünden
Im Grundsatz sind die DWGR damit einverstanden, dass ein gewisses Verbesserungspotenzial bei der PKGR auszumachen ist, insbesondere was Teilzeitbeschäftigte und was die Flexibilität anbelangt. Ein Handlungsbedarf ist ebenfalls bei einigen der angeschlossenen Einrichtungen vorhanden. Weiter kann unter Um-ständen ein gewisser Handlungsbedarf bei den Verbesserungen der Leistungen des oberen Kaders beim Kanton als Arbeitgeber ausgemacht werden.
Zur Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden.